Psychotherapie Kosten

 

gesetzliche Krankenversicherung

 

Als freie Praxis ist es mir leider nicht möglich, direkt im gesetzlichen Krankenversicherungs-System abzurechnen. In Heidelberg (wie auch anderen Städten) wird die Anzahl der  "Kassensitze" für psychotherapeutische Praxen (die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, die Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen) durch die Krankenkassen und die kassenärztliche Vereinigung streng begrenzt. Aufgrund dieser Limitierung hat nicht jede psychotherapeutische Praxis einen Kassensitz der gesetzlichen Krankenversicherungen.

In einer freien Praxis ohne Kassensitz sind Psychotherapie-Sitzungen ebenfalls möglich, jedoch müssen die Kosten dabei selbst getragen werden. Das Honorar entspricht dabei den Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), es wird der 2,3-fache Satz angewendet (Standard). Das Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung (GOP-Ziffer 870) beträgt 100,55€.

 

Download:

Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

 

 

PKV

 

Private Krankenversicherungen übernehmen oft die Kosten für Psychotherapie. Sehen Sie am Besten in Ihren Versicherungs-Unterlagen nach, ob Ihr Tarif Psychotherapie abdeckt. Unterschiede gibt es häufig in der Anzahl übernommener Sitzungen (pro Jahr oder gesamt), einem prozentualen Anteil der Kostenübernahme vs. Kostenübernahme in voller Höhe, sowie in den formellen Bedingungen für die Kostenübernahme  (Antragsbericht des Psychotherapeuten notwendig?).

Das Honorar entspricht dabei den Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), für die meisten Leistungen wird der 2,3-fache Satz angewendet. Das Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung (GOP-Ziffer 870) beträgt 100,55€. Zusätzliche Kosten können durch weitere Leistungen entstehen (z.B. Antrags-Berichte, etc.).

 

Download:

Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

 

 

Beihilfeberechtigung

 

Für Beamte übernimmt die Beihilfestelle üblicherweise einen Teil der Kosten für Psychotherapie. Dabei gilt meist folgende Regelung: Die ersten 5 Therapie-Sitzungen ("probatorische Sitzungen") werden ohne vorherigen Antrag anteilig erstattet. Weitere Sitzungen müssen formell beantragt werden, bevor diese anteilig erstattet werden können. Die Antragsunterlagen können Sie bei Ihrer Beihilfestelle anfordern (manche bieten diese auch zum download an).

Das Honorar entspricht dabei den Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), für die meisten Leistungen wird der 2,3-fache Satz angewendet. Das Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung (GOP-Ziffer 870) beträgt 100,55€. Zusätzliche Kosten können durch weitere Leistungen entstehen (z.B. Antrags-Berichte, etc.).

 

Download:

Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

 

 

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